Alarm und Notruf

Videoüberwachung und Videostreifengänge

Kameras zeichnen auf, eingreifen können sie nicht. Sind sie auf unsere Leitstelle aufgeschaltet, sehen wir hin, wenn es darauf ankommt, und handeln.

Bildprüfung im Alarmfall

Löst Ihre Einbruchmeldeanlage aus, schalten wir uns in der Leitstelle auf die Kameras an Ihrem Objekt. Auf den Bildern erkennen wir meist schnell, ob jemand auf dem Gelände ist oder ob es ein Fehlalarm ist. Zeigt das Bild eindeutig einen Fehlalarm, muss niemand ausrücken. Bei einem echten Vorfall wissen Polizei und unsere Einsatzkräfte genauer, was sie erwartet.

Die Bilder zeigen uns außerdem, wie viele Personen beteiligt sind und wohin sie sich bewegen. Das geben wir an unsere Einsatzkräfte und an die Polizei weiter.

Videostreifengänge

Zu vereinbarten Zeiten gehen unsere Mitarbeiter Ihr Objekt über die Kameras ab, Bereich für Bereich. Sie achten auf offene Tore, beschädigte Zäune, Personen an Orten, an denen niemand sein sollte, und auf technische Auffälligkeiten. Die Streifengänge protokollieren wir. Auf Wunsch fassen wir die Ergebnisse regelmäßig in einem Bericht für Sie zusammen.

Zeitpunkte und Bereiche der Streifengänge legen wir mit Ihnen fest. Neben den festen Zeiten können wir auch zusätzlich auf die Kameras schauen, wenn ein Ereignis gemeldet wird, etwa eine Störung an einem Tor.

Videostreifengänge eignen sich gut für Flächen, die nachts leer sind, zum Beispiel Lager- und Freiflächen, Baustellen oder Parkplätze. Wo Präsenz vor Ort gefragt ist, kombinieren wir sie mit unseren Revierwachdiensten.

Täteransprache über Lautsprecher

Ist am Objekt ein Lautsprecher installiert, sprechen wir erkannte Personen direkt an und fordern sie auf, das Gelände zu verlassen. Das soll abschrecken, bevor Schaden entsteht. Gleichzeitig schicken wir, wenn vereinbart, unsere Interventionskräfte und verständigen die Polizei.

Ihre Kameratechnik und unsere Leitstelle

Die meisten verbreiteten Kamerasysteme können wir an unsere Leitstelle anbinden. Wir prüfen, was Ihre Anlage dafür braucht. Haben Sie noch keine Videotechnik, beraten wir Sie und nennen Ihnen ausgewählte Partner für die Installation. Auch Ihre mobile Kameratechnik, die nur für eine bestimmte Zeit gebraucht wird, etwa auf einer Baustelle oder bei einer Veranstaltung, schließen wir an.

Erkannte Ereignisse, Streifengänge und Maßnahmen dokumentieren wir. So können Sie und Ihr Versicherer nachvollziehen, was wann geschehen ist.

Unsere Notruf-Service-Leitstelle im WIKING Alarm-Service-Center ist nach VdS 3138 zertifiziert. Mehr zur Videoüberwachung lesen Sie beim WIKING Alarm-Service-Center.

Zertifizierung

  • VdS 3138 (Notruf- und Serviceleitstelle): asc Alarm-Service-Center GmbH
  • DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement): asc Alarm-Service-Center GmbH

Alle Zertifikate

Wo wir das anbieten

In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, mit eigenen Kräften aus unseren Niederlassungen:

Begriffe zum Thema

Kurz erklärt in unserem Sicherheitsglossar:

FAQ

Fragen zur Videoüberwachung

Ihre Frage ist nicht dabei? Der hilft weiter, oder Sie rufen uns an.

Was ist ein Videostreifengang?

Ein Kontrollgang über die Kameras statt zu Fuß. Unsere Mitarbeiter sehen sich zu festen Zeiten die vereinbarten Bereiche an und halten das Ergebnis fest.

Brauche ich dafür neue Kameras?

Nicht unbedingt. Wir prüfen, ob wir Ihre vorhandene Anlage aufschalten können und was Sie gegebenenfalls ergänzen müssten.

Kann Videoüberwachung eine Streife ersetzen?

Für leere Flächen ist sie oft eine sinnvolle Ergänzung. Wo jemand vor Ort sein soll, etwa für Kontrollen im Gebäude, kombinieren wir sie mit Streifen- und Revierdiensten.

Ist Videoüberwachung datenschutzrechtlich zulässig?

Das hängt vom Einzelfall ab: Zweck, Kamerabereich, Hinweisschilder, Speicherdauer und, wenn Beschäftigte erfasst werden, die Beteiligung des Betriebsrats. Für die Aufschaltung schließen wir mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und nennen Ihnen die Punkte, die Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären sollten. Für die Zulässigkeit der Kameras und die Hinweisschilder bleiben Sie als Betreiber verantwortlich.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

030 411 984 11Mo bis Do 8 bis 17 Uhr, Fr 8 bis 13:15 Uhr für Beratung und Angebote. Im Notfall erreichen Sie unsere Leitstelle rund um die Uhr. Leitstelle: 033439 17 6 17
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